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Aufbau und Aufgaben des Jugendamtes

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Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

© Mathias Albrecht / 17.10.2000

Aufbau und Aufgaben Jugendamtes

Gesetzliche Grundlagen:

> Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Ablösung des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1922

> Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

> Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

u. v. a. wie KitaG

Zweigliedrigkeit der Organisation des Jugendamtes:

Jugendhilfeausschuss (JHA)

- zuständiger politischer Ausschuss

ist dem JA zugehörig

- Angelegenheiten der Jugendhilfe

- fasst Beschlüsse

- Jugendhilfeplanung

Verwaltung des JA

- lfd. Geschäfte

- Ausführung der Beschlüsse

Aufgaben des JA

1. Jugendarbeit

2. Jugendsozialarbeit

3. Kinder- und Jugendschutz

4. Förderung der Erziehung in der Familie

5. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

6. Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige

7. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

8. Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen

9. Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren

10. Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsangelegenheiten

10a. Beurkundungen, Beglaubigungen, vollstreckbare Urkunden

11. Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe

12. Jugendhilfeplanung

13. Wirtschaftliche Jugendhilfe

1. Jugendarbeit:

- § 11 KJHG

- Freizeitgestaltung, Hobby, erlernen von Selbstbestimmung

- Schwerpunkte: > außerschulische Jugendbildung

> Sport, Spiel, Geselligkeit

> Arbeitswelt

> innerdeutsche und internationale Jugendarbeit

> Erholung

> Beratung

2. Jugendsozialarbeit:

- § 13 KJHG

- Jugendarbeitslosigkeit

3. Kinder- und Jugendschutz:

- §14 KJHG

- erzieherische Kinder- und Jugendschutz (vorbeugende Erziehung und Hilfe gegen Gefährdung)

> Abgrenzung zum Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und zum Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Gefährdungstatbestand)

4. Förderung der Erziehung in der Familie

- §§ 16 ff. KJHG

- vorbeugende Hilfe gegen "Krankheitsbilder" der Familie

5. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

- §§ 22 ff. KJHG

- Berufstätigkeit und Kinderbetreuung

- KiTaG

6. Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige

- §§ 27 ff. KJHG

- Erziehungsberatungsstellen

- Jugendliche bis zum 21. LJ

7. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

- §§ 42 ff. KJHG

- Obhut

8. Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und Einrichtungen

- §§ 44 ff. KJHG

- Pflegefamilie

- Heimeinrichtung

9. Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren

- §§ 50 ff. KJHG

- Vormundschaftsgericht

- Familiengericht

- Stellungnahmen bei Scheidungen

- Regeln der elterlichen Sorge

10. Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsangelegenheiten

- KJHG i.V.m. BGB

- §§ 52a ff. KJHG > Amtsvormundschaft (Erziehung und Verwaltung des Einkommens des Mündels)

2 Arten:

1. Gesetzliche Amtsvormundschaft

- bei minderjährigen Müttern

2. Bestellte Amtsvormundschaft

- vom Vormundschaftsbericht

- Eltern können Sorgerecht nicht wahrnehmen

- Abschaffung der Amtspflegschaft -> gesetzliche vorgeschriebene Pflicht des Jugendamtes zur Feststellung der .........................

Neu: Beistandsschaft §§ 1712 ff. BGB

- Unterhalt: - Beratung

- Führen von Unterhaltsansprüchen

- Betreiben der Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln

- Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)

10a. Beurkundungen, Beglaubigungen, vollstreckbare Urkunden

- §§ 59 ff. KJHG Vaterschaftsanerkennungen

11. Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe

- § 81 KJHG

- Unterstützung

- Einbindung in Planungen

12. Jugendhilfeplanung

 


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Publiziert am: Donnerstag, 27. Juli 2006 (140 mal gelesen)
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