© Mathias Albrecht / 17.10.2000
Aufbau und Aufgaben
Jugendamtes
Gesetzliche Grundlagen:
> Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Ablösung des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1922
> Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
> Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
u. v. a. wie KitaG
Zweigliedrigkeit der Organisation des Jugendamtes:
Jugendhilfeausschuss (JHA)
-
zuständiger politischer Ausschuss
ist dem JA zugehörig
- Angelegenheiten der Jugendhilfe
- fasst Beschlüsse
- Jugendhilfeplanung
Verwaltung des JA
- lfd. Geschäfte
- Ausführung der Beschlüsse
Aufgaben des JA
1. Jugendarbeit
2. Jugendsozialarbeit
3. Kinder- und Jugendschutz
4. Förderung der Erziehung in der Familie
5. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
6. Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge
Volljährige
7. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen
8. Schutz von Kindern und Jugendlichen in
Familienpflege und in Einrichtungen
9. Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren
10. Vormundschaften, Beistandschaften und
Unterhaltsangelegenheiten
10a. Beurkundungen, Beglaubigungen,
vollstreckbare Urkunden
11. Zusammenarbeit mit freien Trägern der
Jugendhilfe
12. Jugendhilfeplanung
13. Wirtschaftliche Jugendhilfe
1. Jugendarbeit:
- § 11 KJHG
- Freizeitgestaltung, Hobby, erlernen von Selbstbestimmung
- Schwerpunkte: > außerschulische Jugendbildung
> Sport, Spiel, Geselligkeit
> Arbeitswelt
> innerdeutsche und internationale Jugendarbeit
> Erholung
> Beratung
2. Jugendsozialarbeit:
- § 13 KJHG
- Jugendarbeitslosigkeit
3. Kinder- und Jugendschutz:
- §14 KJHG
- erzieherische Kinder- und Jugendschutz (vorbeugende
Erziehung und Hilfe gegen Gefährdung)
> Abgrenzung zum Gesetz zum Schutze der Jugend in der
Öffentlichkeit und zum Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
(Gefährdungstatbestand)
4. Förderung der Erziehung in der Familie
- §§ 16 ff. KJHG
- vorbeugende Hilfe gegen "Krankheitsbilder" der Familie
5. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
- §§ 22 ff. KJHG
- Berufstätigkeit und Kinderbetreuung
- KiTaG
6. Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
- §§ 27 ff. KJHG
- Erziehungsberatungsstellen
- Jugendliche bis zum 21. LJ
7. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- §§ 42 ff. KJHG
- Obhut
8. Schutz von Kindern und Jugendlichen in
Familienpflege und Einrichtungen
- §§ 44 ff. KJHG
- Pflegefamilie
- Heimeinrichtung
9. Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren
- §§ 50 ff. KJHG
- Vormundschaftsgericht
- Familiengericht
- Stellungnahmen bei Scheidungen
- Regeln der elterlichen Sorge
10. Vormundschaften, Beistandschaften und
Unterhaltsangelegenheiten
- KJHG i.V.m. BGB
- §§ 52a ff. KJHG > Amtsvormundschaft (Erziehung und
Verwaltung des Einkommens des Mündels)
2 Arten:
1. Gesetzliche Amtsvormundschaft
- bei minderjährigen Müttern
2. Bestellte Amtsvormundschaft
- vom Vormundschaftsbericht
- Eltern können Sorgerecht nicht wahrnehmen
- Abschaffung der Amtspflegschaft -> gesetzliche
vorgeschriebene Pflicht des Jugendamtes zur Feststellung der
.........................
Neu: Beistandsschaft §§ 1712 ff. BGB
- Unterhalt: - Beratung
- Führen von Unterhaltsansprüchen
- Betreiben der Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln
- Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
10a. Beurkundungen, Beglaubigungen, vollstreckbare
Urkunden
- §§ 59 ff. KJHG Vaterschaftsanerkennungen
11. Zusammenarbeit mit freien Trägern der
Jugendhilfe
- § 81 KJHG
- Unterstützung
- Einbindung in Planungen
12. Jugendhilfeplanung