Belegarbeit
Controlling
in der öffentlichen
Verwaltung
©
Mathias Albrecht
05. April 2003
Inhaltsverzeichnis
1. Begriff und Entstehung des Controlling
1.1. Was ist Controlling?
1.2. Woher kommt das Controlling?
2. Controlling in der öffentlichen Verwaltung
2.1. Welche Gründe gibt es für die
Controlling-Einführung?
2.2. Was ist bei der Einführung des
Controlling zu beachten?
3. Funktionen des Controlling
3.1. Welche Funktionen hat das Controlling?
3.2. Was ist Planung?
3.3. Was bedeutet Kontrolle?
3.4. Wie erfolgt die Information?
4. Formen und Instrumente des Controllings
4.1. Welche Formen des Controllings
unterscheidet man?
4.2. Welche Instrumente gibt es?
5. Organisation des Controllings
5.1. Wie erfolgt die Organisation des Controllings
in einer Behörde
5.2. Welche Anforderungen werden an einen
Controller gestellt?
6. Einführung des Controlling am Beispiel der
Stadtverwaltung Brandenburg
7. Abschließende Bemerkungen
Glossar und Quellenverzeichnis
1. Begriff und Entstehung des Controlling
1.1. Was ist Controlling?
Die Definitionen und Charakterisierungen des Controlling
in praxisnahen Schriften und wissenschaftlicher Literatur sind meist äußerst
breit und wenig klar. Eine einheitliche Erklärung des Controlling-Begriffs ist
trotz des schon teilweise selbstverständlichen Umgangs mit dem (Wort)
Controlling nicht zu finden. Vielfältige, teilweise deutlich voneinander
abweichende Auffassungen, Zurückhaltung und Skepsis in der Wissenschaft und
keine einheitliche Konzeption des Controlling sind einige Ursachen für diese
Unklarheit.
Die folgende Definition ist nur eine von vielen
Erklärungsversuchen:
Controlling ist der Teilbereich der
Unternehmensführung, dem die Steuerung und Kontrolle des
Unternehmensgeschehens durch die Bereitstellung geeigneter Informationen,
insbesondere aus dem Bereich des betrieblichen Rechnungswesens, obliegt.
Die unterschiedlichen Definitionen des Controlling lassen
sich auf drei Kerninhalte zurückführen, die sich teilweise überschneiden:
F
Informieren
F Navigieren
F Koordinieren
Leichter fällt da eine Negativabgrenzung. Controlling ist
nicht:
- Kontrolle - denn diese ist stets
vergangenheitsorientiert, Controlling hingegen ist zukunftsorientiert (to
controll = steuern/regeln)
- Management - Controlling dient der Steuerung, steuert
aber nicht selbst
Der Begriffstyp "Navigation" des Controlling lässt
sich recht vereinfacht am plakativen Beispiel des Navigators erklären:
Der
Navigator verfolgt den Kurs des Schiffes, registriert eingetretene
Kursabweichungen und gibt dem Steuermann Kurskorrekturen an. Der Navigator (~
Controller) unterstützt den "Schiffsführer" (~ Behördenleiter), tritt aber nicht
an dessen Stelle. Dieser Vergleich mit einem Lotsen hinkt, denn der Controller
kann dem Leiter keine Weisungen erteilen, er berät nur. Er hat lediglich eine
Transparenz-, der Leiter hingegen die Ergebnisverantwortung.
Abb. 1 Controlling als Navigation
1.2. Woher kommt das Controlling?
Ausgehend von der gewerblichen Wirtschaft hat
sich Controlling heute in fast allen gesellschaftlichen Bereichen etabliert.
Unternehmen aller Branchen und sozialwirtschaftliche Institutionen, aber auch
öffentliche Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene haben bzw.
sind gerade dabei, Controlling einzuführen.
Die Entstehung des Controlling reicht in
das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Sie ging von den USA aus und erfuhr
dort nach der Weltwirtschaftskrise einen deutlichen Aufschwung. Ein Zeichen
hierfür ist die 1931 erfolgte Gründung des ›Controller's Institute of America‹,
das 1962 in ›Financial Executives Institute‹ (FEI) umbenannt wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland begann die
Verbreitung des Controlling Ende der 50-er Jahre. Nach einer anfänglichen
Zurückhaltung findet man ab Ende der 60-er Jahre in zunehmendem Umfang
Controller-Stellen zuerst in Großunternehmungen. Wie das Ergebnis einer Umfrage
von 1988 in Abb. 2 erkennen lässt, haben inzwischen auch mittlere und kleinere
Unternehmungen solche Stellen eingerichtet.
Abb. 2 Verbreitung des
Controlling Quelle: Küpper, H.-U./Winckler, B./Zhang, S.
(Planungsverfahren 1990), S. 439.
Heute wird Controlling in über 90% aller
Unternehmen betrieben. Meist sind es aber Kostenrechnungen, Kennziffern-Systeme,
Soll-Ist-Vergleiche, die zum Controlling erklärt werden.
In den letzten 10 Jahren gewinnt Controlling auch
zunehmend in öffentlichen Institutionen an Bedeutung. Neben der zunehmenden
Einrichtung von Controllerstellen und -abteilungen sprechen hierfür die große
Nachfrage nach Hochschulabsolventen mit Controllingkenntnissen und die intensive
Beteiligung an Controlling-Seminaren sowie -Kongressen.
Das hat zur Folge, dass sich allerorts
Verwaltungen mit Modernisierungsüberlegungen befassen. Dabei fallen Begriffe wie
„Verwaltungsmodernisierung" und „Neues Steuerungsmodell (NSM)".
Dieser Weg des Verwaltungscontrolling ist ein Prozess zur dezentralen
Ressourcenverantwortung. Einige Verwaltungen spielen dabei eine
Vorreiterrolle, wie z. B. die Landesverwaltung Baden-Württemberg und die Freie
Hansestadt Hamburg.
2. Controlling in der öffentlichen
Verwaltung
2.1. Welche Gründe gibt es für die
Controlling-Einführung?
Gründe für die Einführung des Controlling in
öffentliche Organisationen ergeben sich aus den derzeit bestehenden Problemen:
- Öffentliche Verwaltungen sind unwirtschaftlich
- mangelnde Bedürfnisbefriedigung der
Leistungsempfänger
- Motivationsverluste bei den
Verwaltungsmitarbeitern durch schlechte Kommunikation zwischen Politik und
Verwaltung
- ständige Veränderungen der Gesellschaft kann
sich die Verwaltung nicht mehr zeitnah anpassen
- wachsende Haushaltsmittelknappheit
- fehlende Messbarkeit der Leistungen einzelner
Verwaltungseinheiten durch das kameralistische Rechnungswesen
Das Controlling bietet zum bisherigen System
folgende Vorteile:
J
besseres Steuern des Kostenverhaltens,
effektivere Leistungserbringung
J
Steigerung der Wirksamkeit des staatlichen Handelns
J
verbesserte Kunden- bzw. Bürgerorientierung
J
frühzeitiges Reagieren auf Veränderungen in der Gesellschaft
J
Haushaltsentlastung durch flexible und schnelle Entscheidungsprozesse
J
motiviertere Mitarbeiter
J
bessere Wirtschaftlichkeit und Kalkulation von Entgelten
J
wirtschaftlichere Mittelverwendung
Bei der Einführung entstehen aber, wie bei jeder
Neuerung, zwangsläufig Probleme. Diese zu erkennen und entgegenzuwirken ist eine
Hauptaufgabe der Führungsebene. Beispielhaft seien folgende Nachteile
genannt:
L hoher
Erwartungsdruck
L
Bedenken gegen die Übertragbarkeit der privatwirtschaftlichen Ansätze des auf
die öffentliche Verwaltungen
L
Spannungsfeld zwischen privatwirtschaftlicher Erfahrungen, politischen
Einflüssen und bürokratischer Tradition
L Kosten
der Einführung, sehr zeitintensiv
L
mangelnde Zustimmung der Mitarbeiter
Um diese Probleme zu lösen muss die
Einführung schrittweise, den Besonderheiten jeder Verwaltungseinheit angepasst
und durch dezentrale Handlungsspielräume erfolgen.
Dezentralisierung ist die Zuordnung von
Entscheidungsmacht auf jene organisatorischen Ebenen, die am besten in der
Lage sind, effiziente und effektive Entscheidungen zu treffen (z.B. über
Ressourcen), verbunden mit der entsprechenden Verantwortung und Verpflichtung,
dafür die Rechenschaft zu legen.
2.2. Was ist bei der Einführung des
Controlling zu beachten?
Will man ein Controlling-System in einer
Verwaltung einführen, so muss sich die betreffende Verwaltung einer
Analysearbeit unterziehen, damit die bestehenden Probleme mit Hilfe des
Controllings gelöst werden können.
Zuerst müssen die Umwelt und die eigene
Institution analysiert werden. Die Besonderheiten und Spezifikationen der
Institution sind dabei wichtig. Deshalb müssen sie in ein Leitbild einfließen.
Dieses Leitbild spiegelt die Philosophie der öffentlichen Verwaltung wider.
Durch dieses Leitbild werden die Strategien und die strategischen Ziele
erarbeitet. Allerdings müssen auch Leistungserfassung und Leistungsmessung in
dem Controlling-Konzept beachtet werden. Bei der Analyse der eigenen Institution
darf nicht nur die Ist-Situation, sondern es muss auch die Soll-Situation
dargestellt werden.
Die aus den Analysen gewonnenen Ergebnisse
fließen dann in ein Leitbild ein, worin Stellung genommen wird zu:
- dem Bild, das die Institution von sich selbst
hat
- den Werten, die der Verwaltung wichtig sind
- den Aufgaben, die von der Einrichtung erfüllt
werden sollen
- der Einbeziehung der Umwelt der Institution
Würde ein solches Leitbild fehlen, wäre das
Handeln der öffentlichen Verwaltung zweifelhaft, denn es enthält
Handlungsaufforderungen durch die einzelnen Leitsätze, die umgesetzt werden
sollen.
Die
Analysearbeit muss sehr genau erfolgen. Ziele und Ergebnisse müssen genau
definiert und vollständig sein. Das System soll in sich klar strukturiert,
einfach zu bedienen, damit es von den Mitarbeitern akzeptiert wird, und
entwicklungsfähig hinsichtlich unerwarteter Bedürfnisse sein.
Ein weiterer Schritt ist die Formulierung von
Zielvereinbarungen (auch Kontraktmanagement). In der Zielvereinbarung werden
aus Oberzielen klar umschriebene Referats- und Abteilungsziele konkretisiert und
abgestimmt.
Dabei sind der zu erreichende Zustand, die
Qualität und ggf. die einzusetzenden Ressourcen festzulegen. Zielvereinbarungen
sind verbindliche Absprachen zwischen Behörden untereinander, zwischen
Organisationseinheiten und zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter.
3. Funktionen des Controlling
3.1. Welche Funktionen hat das Controlling?
Controlling besteht aus den drei Grundfunktionen:
- Planen,
- Kontrollieren und
- Informieren.
Diese haben keinen Selbstzweck, sondern dienen
der Steuerung und damit der Innovation.
3.2. Was ist Planung?
Planung ist der Entwurf einer Ordnung,
nach der sich das betriebliche Geschehen nachvollziehen lässt, ist also die
geistige Vorwegnahme zukünftigen Handelns, indem sie Handlungsalternativen
gegeneinander abwägt und sich für die günstigste Lösung entscheidet.
Die Planung ist zeitlich nach Planungsstufen
(Abb. 3) gestaffelt, die auf einem Leitbild (Wozu sind wir da?) aufbauen:
Abb. 3 Planungsstufen
Der erhebliche Umfang der Planungsaufgabe führt
zur Bildung von unterschiedlichen Planungsebenen und Planungsfeldern. Planung
führt zu Plänen mit Planzahlen als Kursbestimmung und dient als Instrumentarium,
es ist
- vom Controlling zu koordinieren
(Planungsprozess) und
- von der Verwaltungsführung inhaltlich
auszufüllen (Plan).
Vor allem in der strategischen Planung gibt es
bei uns einen sehr großen Nachholbedarf.
3.3. Was bedeutet Kontrolle?
Wenn Controlling auch nicht mit Kontrolle
gleichgesetzt werden darf, so kommt Controlling andererseits nicht ohne eine
gewisse Kontrolle aus, diese bezieht sich nur auf Vergleiche.
Kontrolle dient nicht wie in der
Planwirtschaft dazu, dass der Plan um jeden Preis eingehalten werden muss,
sondern der Ermittlung der Abweichung, die auch zu einer neuen Zielbestimmung
oder einer neuen Planung führen kann.
Kurz gesagt: Kontrolle ist
Abweichungsanalyse oder Vergleich.
Man unterscheidet folgende Arten von Vergleichen:
Abb. 4 Vergleichsarten
Eine Kontrolle durch Vergleich von Ist-Werten
gilt in der BWL als verpönt, weil Ist-Wert keine zuverlässigen
Vergleichskonstanten sind. Man läuft Gefahr, "Schlendrian mit Schlendrian"
zu vergleichen. Auch der Behördenvergleich ist problematisch, man könnte
ja "Saftladen mit Saftladen" vergleichen. Daher fordert das Benchmarking, dass
man sich am "Klassenbesten" (best practice) zu orientieren hat (siehe
Instrumente des Controlling).
3.4. Wie erfolgt die Information?
Das Controlling kann nur funktionieren, wenn
ausreichende Informationen zur Verfügung stehen. Die Informationsversorgung
erfolgt durch:
- das Berichtswesen
- Kennzahlen/Benchmarking
Das
Berichtswesen liefert die erforderlichen Informationen aus der Kosten- und
Leistungsrechnung. Es gibt insbesondere folgende Berichtsarten:
- Standardberichte
- Abweichungsberichte
- Ad-hoc-Berichte
Kennzahlen sind Messgrößen, die auf Daten über Tätigkeiten, Ergebnisse, dafür
eingesetzte Ressourcen und erzielte Wirkungen beruhen und eine Aussagekraft über
diese Daten erlauben. Durch sie können Überlastung und Unterforderung sichtbar
gemacht werden.
Die Aufbereitung der Informationen erfolgt auf
der jeweiligen Verwaltungsebene. Zur Verdeutlichung soll folgende Grafik dienen:

Abb. 5 Information
Die Behördenleitung (BL) erhält nur
ein Informationskonzentrat, also die wichtigsten Infos der Verwaltung. So kann
die Verwaltungseinheit als Gesamtheit besser betrachtet und Entscheidungen
getroffen werden.
4. Formen und Instrumente des Controllings
4.1. Welche Formen des Controllings
unterscheidet man?
Grundsätzlich gibt es zwei Formen des
Controllings:
- das operative Controlling und
- das strategische Controlling
Das
operative Controlling orientiert sich an Ergebnissen und Zahlen der
Gegenwart und Vergangenheit. Als Grundlage dient hier weitestgehend die Kosten-
und Leistungsrechnung („Die Dinge richtig tun").
Das
strategische Controlling ist dagegen zukunftsorientiert. Hier sollen
gesellschaftliche Veränderungen systematisch erfasst werden, um falls notwendig
politische Ziele und Planungen den Änderungen anzupassen („Die richtigen Dinge
tun").
Die nachfolgende Abbildung stellt diese beiden
Formen vergleichend gegenüber:
Abb. 6 Ebenen des Controlling
4.2. Welche Instrumente gibt es?
Dem Controller stehen für seine Arbeit zahlreiche
Instrumente zur Verfügung, die man nach den Ebenen des Controllings
unterscheidet. Die verbreitetsten Instrumente sind:
Ausgewählte Instrumente des
strategischen Controllings:
Die
Portfolio-Analyse ist das "klassische Instrument" der strategischen Planung.
Sie verfolgt das Ziel, erfolgswirksame Ressourcen der Verwaltung in ihrer
strategischen Bedeutung zu analysieren und darauf aufbauend
Handlungsempfehlungen ("Normstrategien") zu ihrer Lenkung zu entwickeln.
Die
SOFT-Analyse (SOFT = Strength, Opportunities, Failures,
Threats) ist ein Instrument zur Vorbereitung strategische
Positionierungen von Unternehmen oder Geschäftsfeldern. Sie analysieren
systematisch die Chancen/Risiken des Marktes (extern) und die Stärken-/Schwächen
des eigenen Unternehmens (intern). SOFT-Analysen tragen durch den
Diskussionsprozess dazu bei, eine realistische und gemeinsam getragene
Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten zu gewinnen.
...Instrumente des operativen
Controllings:
Die Kosten-und Leistungsrechnung (KLR) gilt als das Hauptinstrument
des Controlling; die Standard-KLR spricht vom Kern des Controlling. Das
Controlling hat die Zahlen der KLR aufzubereiten, zu verdichten, zu
interpretieren und in betriebswirtschaftliche Entscheidungshilfen umzusetzen
(Vermeiden von Zahlenfriedhöfen).
Bei der
Budgetierung werden den Verwaltungsbereichen Finanzmittel
("Fachbereichsbudgets") als globaler (dezentral aufzuteilender) Ansatz
vorgegeben, vor allem bei Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung. Zur
Budgetierung gehören auch die erweiterte Deckungsfähigkeit, die Erweiterung der
Übertragbarkeit (z.B. Mehrjährigkeit) sowie die Veranschlagung auch von Kosten.
Die Budgetierung bezieht Anreize als Steuerungsinstrument ein (z.B.
leistungsbedingte Minderausgaben oder Mehreingaben verbleiben zu 50 % beim
Fachbereich).
Benchmarking ist
vereinfacht die Suche nach den besten "Lösungen", (best practices), die
zu Spitzenleistungen führen (Camp). Benchmarking gilt als ein
kontinuierlicher Prozess, Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Methoden zu
messen gegen diejenige Institution, die als "Klassenbester" angesehen wird.
Zielgröße des Benchmarking sind nicht nur Kosten, sondern auch Qualität,
Adressatenzufriedenheit oder benötigte Zeiten; die Vergleichsinstitution kann
ein anderer Betrieb (externes Benchmarking) oder auch ein anderer Bereich
des gleichen Betriebs (internes Benchmarking) sein.
5. Organisation des Controllings
5.1. Wie erfolgt die Organisation des
Controlling in einer Behörde?
Mit zunehmender Stabilisierung der KLR ist es
wichtig, aus dem Projekt in eine dauerhafte Organisation überzugehen, die
Controllingfunktion endgültig personell zu besetzen und einzubinden. Controlling
soll nicht nur auf eine zentrale Controllerfunktion beschränkt bleiben, sondern
muss die ganze Organisation durchdringen.
Für die behördenindividuelle Organisation des
Controlling gibt es mehrere Alternativen, die vor allem von der Größe der
Behörde, dem Innovationsbedarf, der Komplexität der zu lösenden Probleme
abhängen.
Der Zentral-Controller sollte eine herausgehobene
Position haben und i.a. als Stab direkt dem Behördenleiter berichten - sonst
können die Ziele des Controlling nicht erreicht werden. Im Normalfall sollten
die dezentralen Abteilungscontroller fachlich dem Zentral-Controller und
disziplinarisch dem Abteilungsleiter unterstellt werden.
5.2. Welche Anforderungen werden an einen
Controller gestellt?
Der Controller hat das Controlling zu managen: Er
leistet in begleitender Funktion betriebswirtschaftlichen Service, sorgt für
Kosten- und Ergebnis- sowie Strategietransparenz, koordiniert die Teilpläne des
Betriebs ganzheitlich und nicht nur zahlenmäßig, organisiert in
unternehmensweites Berichtswesen und sorgt für die Wirtschaftlichkeit im System.
Der Controller übernimmt mehrere Rollen:
Informationsbeschaffer, -bewerter, Entscheidungsunterstützer und interner
Berater. Vor allem an den Zentralcontroller sind sehr hohe Anforderungen zu
stellen - sowohl in methodisch-fachlicher als auch in verhaltensmäßiger
Hinsicht.
|
Eigenschaften des
Controllers |
|
Methodisch-fachliche
|
Verhalten |
- Beherrschen des Rechnungswesens
|
- Geduld, stets den gleichen Sachverhalt
zu interpretieren
|
- Ganzheitlich/systematisch Denken
|
|
|
|
- Wahrheit so bringen, dass man über sich
selbst lacht
|
- Erklärfähigkeit, Trainerfunktion
|
|
6. Einführung des Controlling am Beispiel
der Stadtverwaltung Brandenburg
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen,
dass in der Stadtverwaltung Brandenburg ein Controlling-Konzept einzuführen ist.
Im Zuge dessen wurde der Geschäftsverteilungsplan geändert. Es erfolgte eine
schrittweise Dezentralisierung der Verwaltungsstruktur.
1999 wurde in einem Modellprojekt der Fachdienst
Schule und Sport gegründet. Die dort gesammelten Erfahrungen fließen in den
derzeitigen Umgestaltungsprozess ein.
Trotz der verspäteten Realisierung (ursprünglich
am 01.01.2002), wurde mit der Verwaltungsreform am 01.01.2003 begonnen. Es
wurden sechs Fachbereiche gebildet, denen 3 Controller im Stabsbereich und ein
zentraler Controller zur Seite stehen.
Als nächster Schritt ist im Jahre 2004 die
Budgetierung der Haushaltmittel geplant. Damit soll eine wirtschaftlichere
Mittelverwendung erreicht werden. Die Verantwortung liegt insoweit direkt bei
den Fachbereichen.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Strukturwandel
die finanzielle Schräglage der Stadt bald verbessert. Der Wandel ist meiner
Meinung nach aber noch nicht bei allen Mitarbeitern zu spüren. Hier liegt noch
ein großer Aufklärungs- und Fortbildungsbedarf.
7. Abschließende Bemerkungen
Controlling ist kein Allheilmittel zur Lösung der Führungsprobleme öffentlicher
Institutionen ist, sondern bietet nur Lösungsansätze
- die
Einführung des Controlling erfordert intensive mehrjährige Anstrengungen der
gesamten Verwaltung
- die
Verwaltung muss sich als „Betrieb" und Dienstleister sehen
- das
bisherige Mitarbeiterverhalten muss geändert werden
Glossar
Controlling - Überwachung, Prüfung
Navigation - 1. Lehre von der Führung der Schiffe
od. Flugzeuge, 2. Orts- u. Kursbestimmung von Schiffen u. Flugzeugen
Transparenz - Durchsichtigkeit
Innovation - Erneuerung, Neuerung
Ad-hoc - eigens zu diesem Zweck, hierfür
operativ - weitschauend u. planvoll tätig
strategisch - planen und führen
Budget - Haushaltsplan od. Voranschlag
öffentlicher Körperschaften
Benchmark - Maßeinheit zur Ermittlung der
Leistungsfähigkeit
Quellenverzeichnis
Literatur
Camp, R.C.: Benchmarking, München und Wien 1994;
Deyhle, A.: Controller-Handbuch -
Enzyklopädisches Lexikon für die Controller-Praxis in 5 Bänden, 4. neu
geschriebene Auflage, Gauting 1996;
Horváth, P.: Controlling, 7. Aufl. München 1998;
Horváth, P.: Das Controllingkonzept, 3. Aufl.
Stuttgart 1998;
Kaplan, R.S./ Norton, D.P.: Balanced Scorecard,
Stuttgart 1997;
Schmidberger, J.: Controlling für öffentliche
Verwaltungen, 2. Aufl., Wiesbaden 1994;
Seidenschwarz, B.: Controllingkonzept für
öffentliche Institutionen, München 1992;
Weber, J.: Einführung in das Controlling, 8.
Aufl., Stuttgart 1999.
Internet
Landessystemkonzept Baden-Württemberg
http://www.verwaltungsreform-bw.de
http://www.staat-modern.de
Broschüren
Informationsbroschüre der Bundesregierung
„Moderner Staat - moderne Verwaltung", 2001