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Das Bankensystem in Deutschland

Creative Commons License

Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

© Mathias Albrecht / 10.01.2003

Belegarbeit

Das Bankwesen in der BRD

am Beispiel der NetBank AG

Mathias Albrecht, 10.01.2003

1. Was sind Banken?

1.1 Begriffserklärung

Banken sind private Unternehmen oder öffentl.-rechtl. Anstalten, die Einlagen gegen Verzinsung halten und aufgrund dieser Einlagen Kredite vergeben. Über sie läuft der bargeldlose Zahlungsverkehr und die Ausgabe von Wertpapieren (z. B. Aktien 1).

1.2 Unterscheidung nach Rechtsform und Geschäftszweigen

Der Rechtsform nach werden unterschieden:

- Privatbanken,

- öffentlich-rechtliche Banken (Staatsbanken, Landeszentralbanken,Landesbanken, Gemeindebanken, Sparkassen)

- Kreditgenossenschaften.

Nach dem (überwiegenden) Geschäftszweig gliedern sich die Banken in:

1. Notenbanken, die mit dem Recht, Banknoten auszugeben (Banknotenmonopol), ausgestattet sind;

2. Universalbanken, die Bankgeschäfte des Geld- und Effektenmarkts, wie sie vorwiegend von den deutschen Großbanken ausgeübt werden, betreiben;

3. Depositenbanken, die sich vorwiegend auf die verzinsliche Annahme und Verwaltung von Kundschaftsgeldern beschränken;

4. Effektenbanken, die sich mit der Finanzierung von Unternehmungen, Anleihe-Emissionen, Gründungen und dem Effektenverkehr befassen;

5. Hypothekenbanken und Pfandbriefbanken, die gegen Sicherung durch Grundstücksrechte langfristige Kredite einräumen und sich das hierfür notwendige Kapital durch Ausgabe von Pfandbriefen beschaffen.

1.3 Die Privatbanken

Die Privatbanken stellen eine wichtige Säule im Bank- und Wirtschaftswesen dar. Sie haben das größte Kreditvolumen an Privatpersonen, aber auch an kleine und mittelständige Unternehmen und tragen somit zum Funktionieren der Wirtschaft bei, die dieses Geld hauptsächlich in Investitionen anlegt.

Die Privatbanken werden in folgende Bankengruppen gegliedert:

1. Großbanken: sind Kreditinstitute, die in der Gliederung der Statistik der Deutschen Bundesbank als solche geführt werden.

z. B. Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Dresdner Bank AG

2. Regionalbanken: sind Kreditinstitute, die nicht Großbanken sind und in der Rechtsform der GmbH 2, der Aktiengesellschaft oder in der Kommanditgesellschaft auf Aktien geführt werden.

z. B. Citibank AG, NetBank AG, SEB AG

3. Privatbankiers: sind Kreditinstitute, die in der Rechtsform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG) geführt werden.

z. B. Fürst Fugger Privatbank KG, Goyer & Göppel, Bankhaus J. Faisst

1.4 Aufgaben

Im Mittelpunkt des Bankbetriebs steht das Kreditgeschäft, d. h. die Bank leiht Geld auf bestimmte Fristen an andere aus ( Aktivgeschäft) und beschafft sich die hierfür erforderlichen Mittel, indem sie ihrerseits von Dritten Geld leihweise hereinnimmt (Passivgeschäft); daneben übernimmt die Bank Dienstleistungsgeschäfte, indem sie gegen Gebühr Verwaltungsaufgaben erfüllt.

Zu den aktiven Bankgeschäften gehören:

- langfristige Kredite (Hypotheken 3),

- Kontokorrentkredite 4 (Kreditgewährung in laufender Rechnung gegen zusätzliche Sicherheit),

- Diskontgeschäfte (Ankauf von Wechseln vor Verfall unter Abzug des Diskonts 5),

- Lombardkredite (Kredit gegen Verpfändung von beweglichen Werten wie Wertpapiere, Wechsel und Waren);

zu den passiven Bankgeschäfte gehören:

- Einlagen (Depositen 6),

- Annahme von Spargeldern und Ausgabe von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen 7;

zu den Dienstleistungsgeschäften zählen:

- Geldwechsel- (Sorten- und Valutageschäfte), Inkasso- 8, Giro- 9 und Zahlungsverkehr, Effekten- (An- und Verkauf von Wertpapieren), Depotgeschäfte(Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren u. a.), Beratung u. ä. .

1.5 Vertretungsorganisationen

Viele Banken haben sich in Bundesverbände organisiert. Ziel dieser Verbände ist es, unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Belange die Interessen der angeschlossenen Banken in allen Angelegenheiten zu vertreten, die sich nicht auf den Bereich eines Regionalverbandes beschränken.

Zu den Bundesverbänden zählen:

- Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB) - 264 private Banken

- Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) - 1.500 Mitglieder

- Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) - 700 Institute

- Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) - 60 Institute, darunter die Deutsche Postbank AG

- Verband deutscher Hypothekenbanken e. V. (VDH)

Daneben gibt es noch verschiedene Regionalverbände und Verbände einzelner Banken, wie z. B. Verband der Sparda-Banken e.V. Frankfurt.

2. Entstehung des Bankwesens in Europa

2.1 Der Beginn des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Die Entwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hängt eng mit der Geschichte der Arbeitsteilung, der Märkte und des Handels zusammen. Machte es die Arbeitsteilung erst möglich, in größerem Umfang Güter für den Verkauf anzuhäufen, sorgten der Handel und die Märkte dafür, dass diese Waren auch an den Kunden gelangten.

Nun waren die langen Wege des Handels mit Abenteuern und Gefahren verbunden. Der Kaufmann, der beispielsweise im Mittelalter auf dem Weg nach Italien die Alpen überqueren musste, hatte neben den Waren meist noch Münzgeld im Gepäck, um in Italien Waren ordern zu können. Diesen Umstand nutzten in vielen Gegenden Räuber, die sich auf das Ausrauben von Handelsreisenden spezialisiert hatten.

Dies änderte sich mit dem Aufkommen des Wechsels. In seiner Heimat zahlte der Kaufmann Münzen bei seinem Geldwechsler ein, der ihm dafür eine Quittung ausstellte und aushändigte. Auf seiner Reise nach Italien trug der Kaufmann neben seinen Waren somit nur Papiere mit sich, für die ein Wegelagerer keine Verwendung hatte, ja meist nicht einmal wusste, um welche Papiere es sich handelte, oder sie lesen konnte. Diese Quittung, der Wechsel 10, war zugleich eine Anweisung an den Geldwechsler in Italien, den Betrag dort wieder in Münzen umzutauschen und den Kaufmann in die Lage zu versetzen, in Italien Ware zu ordern. Auch auf dem Rückweg trug der Kaufmann aus seinem Geschäftsgewinn wieder einen Wechsel mit sich, den er in der Heimat in Münzen umtauschen lassen konnte.

Bald wurde der Wechsel nicht mehr nur in Münzen umgetauscht, sondern auch an Dritte weitergegeben. Er erhielt Kreditfunktion. An den Handelsorten entwickelten sich u. a. ein Münzwesen und ein Bank- und Kreditgewerbe.

2.2 Die Entwicklung des Bankwesens

Der Begriff "Bank" stammt von den oberitalienischen Geldwechslern, die bereits im 12. Jahrhundert ihre Tische (italienisch: banca) mit den Wechselmünzen an den Handelswegen und Märkten aufstellten.

Mit Einführung des Wechsels und des bargeldlosen Zahlungsverkehrs entstand das Bankgewerbe. Der Kaufmann konnte nun nicht nur den Wechsel an einen Dritten weitergeben, sondern konnte ihn, wenn er ihn früher als zum Termin einlösen wollte, einer Bank zur Auszahlung übergeben. Diese nahm dafür einen Abschlag, den Diskont. Große Namen stehen für diese frühe Blütezeit des Bankgewerbes, etwa die Medici im 15. und 16. Jahrhundert in Florenz oder zur selben Zeit das Augsburger Bankhaus Fugger.

Im 19. Jahrhundert gab es in allen größeren deutschen Städten Bankhäuser. Sie tätigten neben dem Handelsgeschäft vor allem Geschäfte mit den Fürsten und gewannen nach und nach auch an politischem Einfluss. Einige der großen Bankhäuser, z.B. das Bankhaus Rothschild in Frankfurt a. M., übernahmen die Finanzierung von Großprojekten, ermöglichten die Finanzierung des Eisenbahnbaus, gründeten Kapitalgesellschaften und erreichten durch die Begrenzung des Risikos auf die Kapitaleinlage eine Anhäufung von Finanzierungssummen in bisher nicht gekannter Größenordnung.

Das Bankhaus Rothschild weitete durch die Finanzierung von großen Staatsanleihen seinen politischen Einfluss auf ganz Europa aus und besteht noch heute mit Niederlassungen in Paris und London.

Um den Kleinhandel und das lokale Gewerbe kümmerten sich im 19. Jahrhundert in Deutschland zunehmend die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. So gab es 1.850 in Preußen 234 Sparkassen mit rund 300.000 Konten.

Die Bankunternehmen entwickelten im Laufe der Zeit zwei Grundtypen:

- Universalbankensystem

- Trennbankensystem

Die in Deutschland und im mitteleuropäischen Raum üblichen Universalbanken betreiben Bankgeschäfte aller Art, also sowohl kurz-, mittel- und lang- fristige Kreditgeschäfte, als auch z. B. das Emissionsgeschäft 11 und den Zahlungsverkehr. Dem Universalbankensystem gehören heute z.B. private Kreditbanken, öffentlich-rechtliche Sparkassen, genossenschaftliche Banken, wie etwa die Volks- und Raiffeisenbanken, an.

Anders arbeiten die am Trennbankensystem orientierten angelsächsischen Banken in Großbritannien, den Vereinigten Staaten und nach dem Zweiten Weltkrieg auch in Japan. Es herrscht hier eine starke Trennung zwischen dem Kredit- und Einlagengeschäft, dem Wertpapiergeschäft sowie dem Hypotheken- und Pfandbriefgeschäft. Eine Bank darf in diesen Ländern somit entweder nur Kredite vergeben oder Spargelder verwahren oder nur mit Aktien oder Wertpapieren handeln oder nur Grundstückskredite geben.

3. Entwicklung des herkömmlichen Bankgeschäfts und des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

3.1 Bankgeschäft und bargeldloser Zahlungsverkehr der 1960-er und 1970-er Jahre

Wenn ein Geschäftsmann durch den Verkauf von Waren größere Geldsummen eingenommen hat, so bewahrte er sie nicht mehr in seiner Ladenkasse auf, sondern er zahlt sie bei seiner Bank ein und erhält dafür eine Gutschrift auf seinem Bankkonto. Will dieser Geschäftsmann z. B. die Waren bezahlen, die er von einem Lieferanten erhalten hat, so schreibt er eine Anweisung an seine Bank aus, die Geldsumme von seinem Konto auf das des Lieferanten zu übertragen.

Die Guthaben bei Banken dienen jedoch nicht nur Zahlungszwecken, sondern auch als Vermögensanlagen. Der Geschäftsmann, der Geld bei einer Bank eingezahlt hat, kann z. B. erklären, dass er erst nach Ablauf einer längeren Frist über sein Guthaben verfügen wird. Er stellt sein Guthaben der Bank als Fest- oder Kündigungsgeld zur Verfügung und erhält dafür Zinsen. Die Bank hat nun die Möglichkeit, das Geld in der Zwischenzeit an andere Kunden auszuleihen, d. h. Kredit zu gewähren.

Aber die Banken leihen nicht nur Geld aus, das sie als Einlagen von ihren Kunden erhalten, sie können auch Geld schöpfen. Wenn eine Bank einem Geschäftsmann einen Kredit gewährt, so schreibt sie ihm den Betrag in ihren Büchern gut. Es entsteht also ein Guthaben (Buchgeld, Giralgeld 12), das vorher nicht existierte. Zahlt der Geschäftsmann später den Kredit zurück, so wird der Geldbetrag von seinem Konto abgebucht, er existiert nicht mehr. Bei der Kreditzurückzahlung handelt es sich also um Geldvernichtung.

Als vor mehreren Jahrzehnten die Arbeitgeber dazu übergingen, den Arbeitslohn nicht mehr bar den Arbeitnehmern auszuzahlen, sondern auf ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse zu überweisen, begann der Durchbruch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Heute hat nahezu jeder Haushalt ein Konto bei mindestens einer Bank und alle größeren Ausgaben werden unbar bestritten. Bei diesem Überweisungs- oder Giroverkehr gibt der Inhaber eines Kontos seiner Bank den Auftrag, eine bestimmte Geldsumme auf das Konto eines Dritten zu überweisen. Dabei ist es gleichgültig, ob der Dritte das Konto bei derselben oder einer anderen Bank innehat, da die wichtigsten Banken über Gironetze miteinander verbunden sind.

Hauptzahlungsmittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind:

- Zahlung mittels Buchgeld,

- Überweisung,

- Verrechnungsscheck,

- Lastschrift,

- Wechsel.

3.2 "Electronic banking" heute

Mehr und mehr wurde schon in den 1980-er Jahren die Verwendung der an Papier gebundenen Medien durch elektronische Zahlungsübertragungsmedien ersetzt. Zum einen forderten dies die immer stärker weltweit verflochtenen Finanzmärkte, zum anderen setzte sich dieser Trend auch beim Verbraucher immer mehr durch. Ein Wirtschaftsforschungsinstitut errechnete, dass die Geldinstitute allein durch die Installation von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern rund eine Million Arbeitsstellen eingespart haben.

Für den Kunden liegt der Vorteil darin, dass er jederzeit am Automaten der heimischen Bank Einblick in seinen Kontostand nehmen kann. Der weit größere Vorteil liegt aber darin, dass er jederzeit und an fast jedem Ort dem Geldautomaten irgendeines Geldinstitutes Bargeld in jeweiliger Landeswährung entnehmen kann.

Für den täglichen Einkauf haben die Geldinstitute zum einen bereits seit langem Kreditkarten, die Banken und Sparkassen zum anderen zunächst vereinfachte Bezahlung durch EC-Karten ohne dazugehörigen Scheck (Wegfall des EC-Scheck seit 01.01.2002), ab 1997 dann die so genannte Geldkarte eingeführt. Dabei wird die EC- oder Bankkundenkarte mit einem multifunktionalen Chip versehen, der zum bargeldlosen Bezahlen als elektronische Geldbörse genutzt werden kann. Der Karteninhaber muss zuvor an einem Ladeterminal die Karte aufladen. Die Karte kann mit einer Höchstsumme von 400 DM aufgeladen werden.

Wer seine Bankgeschäfte von zu Hause aus erledigen möchte, für den stehen seit einigen Jahren neue Möglichkeiten zur Verfügung:

Telefon-Banking, Tele-Banking, Home-Banking, Electronik-Banking.

Über verschiedene bankübergreifende Electronic-Banking-Systeme gibt es für die Abwicklung von Geldgeschäften von zu Hause aus u. a. folgende Möglichkeiten:

- Kontoinformationen für Girokonten, Sparkonten, Festgelder, Darlehen

- Umsatzanzeige für Girokonten

- Einzel- oder Sammelüberweisungen

- Informationen über das eigene Wertpapierdepot

- Aktuelle Serviceleistungen wie Börsen- und Devisenkurse

- Scheckbestellung

- Dauerauftragsverwaltung.

Zur Absicherung des Zahlungsverkehrs verwendet der Kunde einen Geheimcode (PIN 13). Was für den privaten Kunden noch relativ neu erscheint, hat bei den Transaktionen zwischen den Banken bereits Alltagscharakter. Der Grad der Automatisierung ist hier zwischen den Zahlungstransaktionen der Banken sowie mit deren kommerziellen Kunden sehr hoch. Der Interbanken-Zahlungsverkehr wird heute annähernd vollautomatisch abgewickelt. Bei den Unternehmen sind es vor allem die großen Unternehmen, die ihre täglichen Zahlungen direkt über telematische 14 Medien abwickeln.

Ende 2001 wurden fast 20 Mill. Online-Konten geführt.

Die durch diese Verfahren abgebauten Arbeitsplätze werden durch die Schließung von Filialen kompensiert. Die nachfolgende statistische Übersicht verdeutlicht diese Entwicklung.

3.3 Rückgang der Anzahl der Bankinstitute

In Deutschland gab es Ende 2001 etwas weniger als 2.700 Banken. Ihre Zahl ist seit Ende 1990 um mehr als 40 % zurückgegangen. Diese Entwicklung hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. Im Laufe des Jahres 2001 ist die Zahl der Institute um 216 gefallen.

1990

1992

2001

Zahl der Institute

4.719

4.200

2.695

Zahl der
inländischen
Zweigstellen

44.345

49.186 (2)

41.139

Zahl der inländischen Bankstellen insgesamt

49.064

53.386 (2)

43.834

Zahl der
ausländischen
Niederlassungen

391

460

753

Quelle: Deutsche Bundesbank

(1) Angaben ohne Postbank
(2001: 12.792 Zweigstellen im
Inland und 10 Niederlassungen im Ausland)
2) Neudefinition der Zweigstellen durch die Deutsche
Bundesbank ab 1992

Rund 60 % aller Banken in Deutschland sind Kreditgenossenschaften. Der größte Teil dieser Gruppe besteht jedoch aus vergleichsweise kleinen Instituten. Etwa zwei Drittel aller Kreditgenossenschaften haben ein Bilanzsumme von weniger als 250 Mio. Euro. In dieser Gruppe war der Rückgang der Anzahl der Banken und Bankstellen in den letzten Jahren besonders ausgeprägt. Über 1.300 Institute und mehr als 4.500 Bankstellen sind im Genossenschaftsbereich seit 1992 geschlossen worden.

1992

2001

Zahl der
Institute

Zahl der
inländ. Banken

Zahl der Institute

Zahl der inländ. Bankstellen

Kredit-
banken

334

7.637

303

5.879

Landes-
banken

13

444

13

616 (2)

Spar-
kassen

717

20.295

534

17.025 (3)

Kredit-
genossen-
schaften (1)

2.915

20.790

1.621

16.225

Quelle: Deutsche Bundesbank

(1) einschl. Zentralinstitute
(2) als Folge der Fusion von Südwest LB,
Landesgirokasse Stuttgart und des "Marktbereichs"
der Landeskreditbank Baden-Württemberg
nach oben verzerrt.
3) als Folge der Fusion von Südwest LB,
Landesgirokasse Stuttgart und des "Marktbereichs"
der Landeskreditbank Baden-Württemberg nach
unten verzerrt.

4. Gesetzliche Grundlagen und Bankenaufsicht

4.1 Gesetzliche Grundlagen für Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte

Die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Geld- und Kreditinstitute unterliegen einer strengen Kontrolle. Dadurch soll vermieden werden, dass Anleger und Sparer nicht ihr "Geld" durch eine Pleite einer Bank ersatzlos verlieren. Außerdem sollen die Verbraucher vor Betrug und anderen Straftaten geschützt werden. Dafür wurden u. a. folgende Gesetze erlassen:

- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)

- Auslandinvestment-Gesetz

- Börsengesetz

- Einlagensicherungs- und Anlegerentschädiungsgesetz

- Gesetz über Bausparkassen

- Geldwäschegesetz (GwG)

- Hypothekenbankgesetz

- Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften

- Gesetz über das Kreditwesen - Kreditwesengesetz (KWG)

- Gesetz über Pfandbriefe

4.2 Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank ausgeübt.

Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main und beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter. Die BaFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

Ziel dieser Aufsicht ist es, im Interesse der Stabilität der Gesamtwirtschaft die Funktionsfähigkeit des Kreditgewerbes zu erhalten. Damit soll gleichzeitig der weitest mögliche Schutz der den Banken anvertrauten Kundengelder gewährleistet werden.

Die Aufgaben der Bankenaufsicht sind vielfältig, da das Betreiben von Bankgeschäften an die Erfüllung verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen geknüpft ist.

Hierzu gehören u.a.:

- eine ausreichende Eigenkapitalausstattung,

- eine angemessene Organisation

- mindestens zwei fachlich geeignete und zuverlässige Geschäftsleiter.

Zu den wesentlichen Informationsquellen zählen eine Vielzahl von Anzeigen und vor allem die von Wirtschaftsprüfern oder Prüfungsverbänden erstellten Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen. Schließlich kann sich die BaFin über Sonderprüfungen einen vertieften Einblick in die wirtschaftliche Lage einer Bank verschaffen. Falls eine Gefahr für die den Banken anvertrauten Kundengelder besteht, kann die BaFin Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erlassen, die bis zu einem Entzug der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften reichen. Unqualifizierte Geschäftsleiter kann die Anstalt aus ihrer Funktion entfernen.

5. Die NetBank AG als Beispiel für modernes Internet-Banking

5.1 Die NetBank AG auf einen Blick

Gründung: Januar 1998, Marktauftritt am 15. April 1999

Anteilseigner:

Sparda-Bank Baden-Württemberg
Sparda-Bank Hamburg
Sparda-Bank Nürnberg
Sparda-Bank Regensburg
Sparda-Bank Südwest
Sparda-Bank West


Grundkapital: 7,4 Mio. € + 17,1 Mio. € Kapitalrücklage
15


Vorstand:Ralf Bloß, Peer Michael Teske


Aufsichtsrat:

Dr. Heinz Wings (Vorsitzender) Thomas Renner (stellvertretender Vorsitzender)
Berthold Reinartz
Hans-Jürgen Lüchtenborg
Peter Hering
Xaver Lehner


Mitarbeiter:14

Sitz:Hamburg

Bankleitzahl 16: 200 905 00

Eintragung beim AG Hamburg unter HRB 68967

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE193322690

Aktueller Aktienkurs an der Frankfurter Börse: 9,80 €(10.01.2003)

5.2 Entstehung

Die NetBank spielte in Europa eine Vorreiterrolle. Die Bank, die 1998 von sieben Sparda-Banken gegründet wurde, ist europaweit die erste Direktbank mit einer Vollbanklizenz, die ausschließlich im Internet tätig ist. Seit dem 15. April 1999 ist sie am Markt vertreten.

5.3 Rechtsform, Organe, Aufbau

Die NetBank ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft (AG) 17. Die Anteilseigner sind die o. g. Sparda-Banken.

Die Organe der NetBank AG sind:

- Hauptversammlung der Aktionäre (Sparda-Banken), wählt Aufsichtsrat
- Aufsichtsrat, bestehend aus 6 Mitgliedern, bestellt Vorstand
- Vorstand, 2 Personen, übt Geschäftsführung aus und legt Jahresabschluss vor

Auf einen Verwaltungsapparat wie bei einer "normalen Bank" verzichtet die NetBank. Sie kommt so auch mit deutlich weniger Personal als tradierte Banken aus: Das Team besteht derzeit aus zehn Mitarbeitern in den Bereichen Produktmanagement, IT-Services 18, Prozessmanagement, Marketing und Controlling/Administration. Vier Kreditspezialisten komplettieren diese Mannschaft. Die NetBank hat kein Filialnetz und kein Call-Center.

Kunden können die 800 Geldautomaten der Sparda-Banken kostenlos nutzen. Kontoauszüge etc. erhalten Kunden vierteljährlich per Post. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Kostenersparnis, die an den Kunden durch günstige Konditionen weitergegeben wird. So erfolgt die Kontoführung kostenlos und Guthaben auf Girokonten wird verzinst.

Die NetBank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Die Einlagen auf dem NetBank Giro Allround-Konto (Sichteinlagen) und auch die Sparbriefe bei der NetBank AG sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank.

Die NetBank ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Banken e.V., Köln, und auch Mitglied im Verband der Sparda-Banken e.V., Frankfurt.

5.4 Geschäftsbereiche (Produkte)

Die NetBank ist eine ausschließlich im Internet tätige Direktbank. Sie ist nicht nur eine Online-Bank, sondern auch Allfinanzdienstleister und E-Commerce-Institut 19 im World Wide Web. Sie bietet klassischen Zahlungsverkehr, wie bargeldlose Zahlungen (Verwaltung der Geldeingänge, Überweisungen, Bearbeitung von Lastschriften, Auszahlungen an Geldautomaten, Daueraufträge etc.)

Produkte der NetBank AG im Überblick:

-> NetBank Giro Allround-Konto: kostenloses, verzinstes Girokonto

-> NetBank Anlagekonto: kurzfristige Geldanlage mit geldmarktnahen Zinssatz

-> NetBank Sparbrief: langfristige Geldanlage

-> NetBank Kredit Allright: Ratenkredite

-> NetBank Depot: Käufe und Verkäufe von Wertpapieren

-> NetBank FondsDepot: weltweiter Fondshandel

weiterhin Handel mit Versicherungen (blau direkt GmbH & Co. KG), Quelle Bausparkasse.

5.5 Beziehungen zur Deutschen Bundesbank

Die NetBank AG ist zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit auf Guthaben bei der Bundesbank angewiesen. Sie muss an ihre Kunden Bargeld auszahlen und bei der Bundesbank Guthaben, sog. Mindestreserven, unterhalten.

Bargeld und Notenbankguthaben kann sich die NetBank AG nur durch Geschäfte mit der Bundesbank beschaffen. Die Bundesbank stellt ihr Bankdienstleistungen für die Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs zur Verfügung.

Die Bundesbank ist in die Aufsicht über die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute eingeschaltet. Durch ihre Teilnahme am Forum für Finanzmarktaufsicht ist die Deutsche Bundesbank gesetzlich für die Systemstabilität mitverantwortlich. Darüber hinaus ist die umfassende Einschaltung der Bundesbank in die laufende Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in § 7 Absatz 1 KWG gesetzlich fixiert und konkretisiert.

In der Regel erfolgt die laufende Überwachung durch die Hauptverwaltungen. Diese führen die bankgeschäftlichen Vor-Ort-Prüfungen zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute durch und bewerten die getroffenen Prüfungsfeststellungen.

6. Glossar

1 Aktie - Anteilsschein an einer Aktiengesellschaft

2 GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

3 Hypothek - Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung

4 Kontokorrent - Geschäftsverbindung mit laufender Abrechnung der beiderseitigen Leistungen und Gegenleistungen

5 Diskont - bei der Kreditgewährung im voraus vom Nennbetrag einbehaltener Zins

6 Depositen - Gelder, die bei einer Bank gegen Verzinsung eingelegt werden

7 Pfandbrief - festverzinsl., meist auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung

8 Inkasso - Beitreibung, Einziehung fälliger Forderungen

9 Giro - bargeldlose Überweisung

10 Wechsel - Wertpapier, unterschiedliche Arten

11 Emmissionsgeschäft - Ausgabe von Wertpapieren, Anleihen oder Aktien

12 Giralgeld - Buchgeld im bargeldlosen Zahlungsverkehr der Banken

13 PIN - personal identification number (engl.), persönliche Geheimzahl

14 telematisch - Verschmelzung der Datenverarbeitung mit der Nachrichtentechnik

15 Kapitalrücklage - vorgeschriebene Rücklage von finanziellen Vermögen

16 Bankleitzahl - Abk. BLZ, Kennziffer einer Bank

17 AG - Aktiengesellschaft; Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich zu haften

18 IT-Services - Technische Internet-Dienste

19E-Commerce - Electronic Commerce, Handel im Internet

7. Quellenangaben

Literatur

"Direct Banking", Uwe Swoboda, Dr. Th. Gabler Verlag, Auflage 2000

"Der bankbetriebliche Zahlungsverkehr", Gerald D. Riedl, Physica Verlag, Auflage 2002

"Kompaktwissen Bankbetriebslehre", Gregor Wurm, Stam-Verlag, Auflage 2002

"Banken im Wandel: Direktbanken und Direct Banking", H. Locarek-Junge, BWV, 2000

Bertelsmann Universallexikon 20 Bände, Bertelsmann Verlag, 1992

Bassermann Lexikon, Bassermann Verlag, 1989

Bertelsmann Fremdwörterlexikon, 1993

Bankrecht, Dtv-Reihe, 30. Auflage, 2002

Broschüren

Informationsmaterial des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.

Informationsmaterial NetBank AG

Internet-Adressen

Web.de - Das Internetportal, Finanzen - www.web.de

Homepage BdB e.V. - www.bdb.de

Homepage Deutsche Bundesbank - www.deutsche-bundesbank.de

Homepage NetBank AG - www.netbank.de

Sparda-Bank - www.sparda-bank.de


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letzte Überarbeitung 25.01.2008

Publiziert am: Mittwoch, 26. Juli 2006 (416 mal gelesen)
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