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Die Aktiengesellschaft

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Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

© Mathias Albrecht / 10.03.2003

 

Die Aktiengesellschaft

Abkürzung: AG

1. Definition:

Kapital- und Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Kapitaleinlagen (Aktien) beteiligt sind, ohne persönlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten zu haften.

1.2 Gesetzliche Grundlagen:

Aktiengesetz (AktG) - DVP 90.51, Handelsgesetzbuch (HGB) - DVP 90.50

 

2. Allgemein:

  • ermöglicht die Beschaffung großer Kapitalmengen am Markt
  • Aktionäre erhalten Gewinnanteile in Form der Dividende
  • diese Rechtsform wird hauptsächlich von Großunternehmen gewählt
  • besitzt ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, mindestens 50.000 €
  • Nennbetrag einer Aktie beträgt mindestens 1 €
  • Gesellschaftsvermögen ist das Gesamtvermögen der Gesellschaft

 

3. Gründung:

  • durch Gesellschaftsvertrag (Satzung) ein oder mehrerer Personen (notariell beurkundet)
  • Übernahme der Aktien durch den/die Gründer
  • Einzahlung der entsprechenden Beträge auf jede Aktie, Eintragung ins Handelsregister

4. Beendigung:

  • Auflösungsbeschluss der Hauptversammlung
  • Zeitablauf, Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • gerichtliche Entscheidung

 

5. Haftung:

- auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

 

6. Organe:

Die AG handelt durch mehrere Organe:

  • Vorstand (Vertretung und Geschäftsführung)
  • Aufsichtsrat (Überwachung des Vorstandes)
  • Hauptversammlung (Vertretungs- und Beschlussorgan der Aktionäre)

 

7. Rechte der Gesellschafter:

- Teilnahme und Stimmrecht in der Hauptversammlung

- Auskunfts- und Anfechtungsrechte

- Recht auf Dividende, Bezugsrechte an neuen Aktien bei Kapitalerhöhung

 

8. Aktientypen:

- Inhaberaktie, Namensaktie

- Nennwertaktie, Quotenaktie

- Stammaktie, Vorzugsaktie

 

9. Vor- und Nachteile:

Vorteile:

-Trennung von Kapitalgebern und Unternehmensleitung

- Beschaffung großer Kapitalmengen

- Aktionäre haften nicht, Wertsteigerung der Aktien

Nachteile:

- Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals

- hohe Gründungskosten

- nicht für kleine Unternehmen geeignet

 

Fragebogen

Bitte beantwortet die folgenden Fragen zum Thema „Aktiengesellschaft".

Hinweis: Es ist nur eine Antwort möglich!!!

1. Welche Gesellschaftsform ist die AG?

o Personengesellschaft

o Kapitalgesellschaft

o Traurige Gesellschaft

2. Wie hoch muss das Grundkapital bei Gründung mindestens sein?

o 15.000 €

o 35.000 €

o 50.000 €

3. Was erhalten die Aktionäre als Gewinnanteile?

o Divisor

o Dividende

o Freikarten

4. Welches Organ übt die Vertretung und die Geschäftsführung aus?

o Hauptversammlung

o Vorstand

o Gehirn

5. Wie haften die Aktionäre gegenüber den Gläubigern der AG?

o mit ihrem Leben

o gar nicht

o mit ihrem privaten Vermögen

6. Welches Gesetz regelt das Wesen der AG?

o Aktiengesetz

o Strafgesetzbuch

o Codex Hammurapi

7. Wie kann eine Aktiengesellschaft beendet werden?

o durch Auflösungsbeschluss der Hauptversammlung

o durch eine Rechtschreibreform

o durch einen Aktionär

8. Wie hoch muss der Nennwert einer Aktie mindestens sein?

o 1 Cent

o 1 Euro

o 10 Euro

 


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Publiziert am: Mittwoch, 26. Juli 2006 (191 mal gelesen)
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