© Mathias Albrecht / 10.03.2003
Die Aktiengesellschaft
Abkürzung: AG
1. Definition:
Kapital- und Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Kapitaleinlagen (Aktien) beteiligt sind, ohne persönlich für die Gesellschaftsverbindlichkeiten zu haften.
1.2 Gesetzliche Grundlagen:
Aktiengesetz (AktG) - DVP 90.51, Handelsgesetzbuch (HGB) - DVP 90.50
2. Allgemein:
- ermöglicht die Beschaffung großer Kapitalmengen am Markt
- Aktionäre erhalten Gewinnanteile in Form der Dividende
- diese Rechtsform wird hauptsächlich von Großunternehmen gewählt
- besitzt ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, mindestens 50.000 €
- Nennbetrag einer Aktie beträgt mindestens 1 €
- Gesellschaftsvermögen ist das Gesamtvermögen der Gesellschaft
3. Gründung:
- durch Gesellschaftsvertrag (Satzung) ein oder mehrerer Personen (notariell beurkundet)
- Übernahme der Aktien durch den/die Gründer
- Einzahlung der entsprechenden Beträge auf jede Aktie, Eintragung ins Handelsregister
4. Beendigung:
- Auflösungsbeschluss der Hauptversammlung
- Zeitablauf, Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- gerichtliche Entscheidung
5. Haftung:
- auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
6. Organe:
Die AG handelt durch mehrere Organe:
- Vorstand (Vertretung und Geschäftsführung)
- Aufsichtsrat (Überwachung des Vorstandes)
- Hauptversammlung (Vertretungs- und Beschlussorgan der Aktionäre)
7. Rechte der Gesellschafter:
- Teilnahme und Stimmrecht in der Hauptversammlung
- Auskunfts- und Anfechtungsrechte
- Recht auf Dividende, Bezugsrechte an neuen Aktien bei Kapitalerhöhung
8. Aktientypen:
- Inhaberaktie, Namensaktie
- Nennwertaktie, Quotenaktie
- Stammaktie, Vorzugsaktie
9. Vor- und Nachteile:
Vorteile:
-Trennung von Kapitalgebern und Unternehmensleitung
- Beschaffung großer Kapitalmengen
- Aktionäre haften nicht, Wertsteigerung der Aktien
Nachteile:
- Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals
- hohe Gründungskosten
- nicht für kleine Unternehmen geeignet
Fragebogen
Bitte beantwortet die folgenden Fragen zum Thema „Aktiengesellschaft".
Hinweis: Es ist nur eine Antwort möglich!!!
1. Welche Gesellschaftsform ist die AG?
o Personengesellschaft
o Kapitalgesellschaft
o Traurige Gesellschaft
2. Wie hoch muss das Grundkapital bei Gründung mindestens sein?
o 15.000 €
o 35.000 €
o 50.000 €
3. Was erhalten die Aktionäre als Gewinnanteile?
o Divisor
o Dividende
o Freikarten
4. Welches Organ übt die Vertretung und die Geschäftsführung aus?
o Hauptversammlung
o Vorstand
o Gehirn
5. Wie haften die Aktionäre gegenüber den Gläubigern der AG?
o mit ihrem Leben
o gar nicht
o mit ihrem privaten Vermögen
6. Welches Gesetz regelt das Wesen der AG?
o Aktiengesetz
o Strafgesetzbuch
o Codex Hammurapi
7. Wie kann eine Aktiengesellschaft beendet werden?
o durch Auflösungsbeschluss der Hauptversammlung
o durch eine Rechtschreibreform
o durch einen Aktionär
8. Wie hoch muss der Nennwert einer Aktie mindestens sein?
o 1 Cent
o 1 Euro
o 10 Euro